Das Qonto Geschäftskonto kann von einem gesetzlichen Vertreter oder einem Bevollmächtigten (nicht für “Ein-Personen-Rechtsformen”) eröffnet werden.
Qonto ist momentan für Unternehmen in Deutschland, Frankreich, Spanien und Italien erhältlich. Folgende Rechtsformen werden unterstützt:
Einzelunternehmer (e.K./e.Kfm/e.Kfr)
Freiberufler
GbR
GmbH
gGmbh
UG
gUG
AG
AG & Co KG
GmbH & Co. KG
AG & Co oHG
e.K.
UG & Co. KG
oHG
GmbH & Co. oHG
Kommanditgesellschaft
KGaA
Bitte beachten Sie, dass über die Rechtsform hinaus bestimmte Unternehmensaktivitäten von Qonto nicht akzeptiert werden:
Aktivitäten im Zusammenhang mit Energiesparzertifikaten
Aufladen von Mobiltelefonen
Barrierefreiheitsdiagnose (Ad'Ap)
Casino, Glücksspiel
Erbringung von Zahlungsdiensten ohne Zulassung (Crowdfunding, Marktplatz)
Inkassotätigkeiten
Kartenlegen/Hellseherei, Astrologie
Kryptowährungen (Mining, Staking, NFT, Wallet-Entwicklung, Entwicklung der monetären Blockchain, Token - STO)
Militärische Tätigkeit: Waffen, Kriegswaffen, Kriegsfahrzeugen einschließlich aller Reproduktionen
Online-Filesharing
Rauchbare Produkte: Tabak, THC, Cannabidiol und E-Zigarette
Sex (Pornografie, Prostitution, Verkauf von Sexspielzeug, Escort...)
Tätigkeit als Fiskalagent, sofern nicht bei einer Aufsichtsbehörde registriert
Trading-/Maklerplattformen (Währungen, Edelmetalle, Edelsteine, Wertpapiere oder andere Produkte)
Vereinigungen
Verkauf von chemischen Produkten
Verkauf von Waren/Dienstleistungen, die das Image oder den Ruf Dritter schädigen können
Verkauf von Chemikalien, Proteinpulvern, Nahrungsergänzungsmitteln und Medikamenten
Verkauf von Kunstwerken oder Kunstobjekten, Auktion
Versicherungsvermittlungstätigkeit, sofern nicht bei einer Aufsichtsbehörde registriert
Verwaltung von Fonds, Portfolios und kollektiven Kapitalanlagen, sofern nicht bei einer Aufsichtsbehörde registriert