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Was ist bei juristischen Personen als Aktionären zu beachten?
Was ist bei juristischen Personen als Aktionären zu beachten?

Juristische Personen als Aktionäre bei der Firmengründung

Vor über einer Woche aktualisiert

Falls es sich bei einem der an der Firmengründung beteiligten Aktionäre um eine juristische Person (Firma) handelt, muss sich deren Firmensitz in einem der folgenden Länder befinden:

🇩🇪 Deutschland

🇫🇷 Frankreich

🇮🇹 Italien

🇪🇸 Spanien

Der gesetzliche Vertreter der Firma ist für die Zahlung des Stammkapitalanteils verantwortlich und muss zu diesem Zweck auf das Geschäftskonto als Aktionär eingeladen werden.

Sie können den Handelsregisterauszug der juristischen Person zusammen mit den Gründungsunterlagen zusammen während der Registrierung hochladen (bitte als einziges PDF zusammenfügen). Der gesetzliche Vertreter ist immer auf dem Auszug aus dem Handelsregister der juristischen Person des Anteilseigners angegeben. Jegliche Rechtsform und Tätigkeit der juristischen Person ist mit Ausnahme von Vereinen erlaubt.

Je nach Land des Firmensitzes identifiziert sich der gesetzliche Vertreter im jeweiligen Handelsregisterauszug wie folgt:

Land

Gesetzlicher Vertreter

🇩🇪 Deutschland

Einzelvertretungsberechtigter Geschäftsführer (beliebiger falls mehrere existieren)

Geschäftsführer (beliebiger falls mehrere existieren und die Gesellschaft gemeinsam vertreten wird)

🇫🇷 Frankreich

Directeur Général

Président (falls kein Directeur Général existiert)

🇮🇹 Italien

Amministratore Unico

Legale Rappresentante (beliebiger falls mehrere existieren und falls kein Amministratore Unico existiert)

🇪🇸 Spanien

Administrador Único

Administrador Solidario (beliebiger falls mehrere existieren und falls kein Administrador Único existiert)

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