Falls es sich bei einem der an der Firmengründung beteiligten Anteilseigner um eine juristische Person (Unternehmen) handelt, muss sich deren Firmensitz in einem der folgenden Länder befinden:
🇩🇪 Deutschland
🇫🇷 Frankreich
🇮🇹 Italien
🇪🇸 Spanien
🇱🇺Luxemburg
🇧🇪 Belgien
🇳🇱 Niederlande
🇬🇧 Vereinigtes Königreich
Der gesetzliche Vertreter der Firma ist für die Zahlung des Stammkapitalanteils verantwortlich und muss zu diesem Zweck auf das Geschäftskonto als Anteilseigner eingeladen werden.
Sie können den Handelsregisterauszug der juristischen Person zusammen mit den Gründungsunterlagen zusammen während der Registrierung hochladen.
💡 Wichtig: Qonto akzeptiert keine Muttergesellschaften, die sich noch in der Gründungsphase befinden, als Anteilseigner, es sei denn, die betreffenden Unternehmen haben bereits ein Konto bei Qonto eröffnet.
Der gesetzliche Vertreter ist immer auf dem Auszug aus dem Handelsregister der des Unternehmens angegeben. Jegliche Rechtsform und Tätigkeit der juristischen Person ist mit Ausnahme von Vereinen erlaubt.
Je nach Land des Firmensitzes identifiziert sich der gesetzliche Vertreter im jeweiligen Handelsregisterauszug wie folgt:
Land | Gesetzlicher Vertreter |
🇩🇪 Deutschland | Einzelvertretungsberechtigter Geschäftsführer (beliebiger falls mehrere existieren) Geschäftsführer (beliebiger falls mehrere existieren und die Gesellschaft gemeinsam vertreten wird) |
🇫🇷 Frankreich | Directeur Général Président (falls kein Directeur Général existiert) |
🇮🇹 Italien | Amministratore Unico Legale Rappresentante (beliebiger falls mehrere existieren und falls kein Amministratore Unico existiert) |
🇪🇸 Spanien | Administrador Único Administrador Solidario (beliebiger falls mehrere existieren und falls kein Administrador Único existiert) |
🇱🇺 Luxemburg | Administrateur (beliebiger falls mehrere existieren) |
🇧🇪 Belgien | Rechtlicher Vertreter/Verwalter |
🇳🇱 Niederlande | Rechtlicher Vertreter/Verwalter |
🇬🇧 Vereinigtes Königreich | Corporate Officer (beliebiger falls mehrere existieren ) |